Barrierefreiheit beim Förderverein der Grundschule Weststadt Ravensburg

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Angebote und Informationen für alle Menschen zugänglich sind. Deshalb setzen wir uns aktiv für Barrierefreiheit ein – sowohl auf unserer Website als auch bei unseren Veranstaltungen und Projekten.


Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland

Barrierefreiheit ist nicht nur ein wichtiges gesellschaftliches Ziel, sondern auch rechtlich fest verankert. In Deutschland bilden verschiedene Gesetze und Verordnungen die Basis dafür, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Grundgesetz: Gleichberechtigung für alle

Das Grundgesetz legt in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 fest:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Diese zentrale Aussage verpflichtet den Staat und die Gesellschaft, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) konkretisiert diesen Anspruch. Es zielt darauf ab, Benachteiligungen zu beseitigen und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu fördern.
Nach § 4 BGG gilt:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung und andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Barrierefreie Informationstechnik (BITV 2.0)

Für digitale Angebote verpflichtet die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) öffentliche Stellen dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind. Dies setzt eine EU-Richtlinie um, die Barrierefreiheit im digitalen Raum stärkt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab Juni 2025 gilt, werden erstmals auch private Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Damit wird Barrierefreiheit nicht nur im öffentlichen, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich zur Norm.

Regelungen der Bundesländer

Zusätzlich ergänzen die Bundesländer die Vorgaben durch eigene Gesetze, wie die Landesbauordnungen und Landesgleichstellungsgesetze. Diese stellen sicher, dass Barrierefreiheit regional umgesetzt wird – zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden und bei Bauprojekten.

Ein gemeinsames Ziel

All diese Gesetze und Verordnungen zeigen: Barrierefreiheit ist ein grundlegender Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft. Sie gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, gleichberechtigt am Leben teilzunehmen – sei es in der analogen Welt oder im digitalen Raum.

Gemeinsam können wir Barrieren abbauen und eine Welt schaffen, in der jeder Mensch ohne Einschränkungen leben und wirken kann.


Unsere Maßnahmen zur Barrierefreiheit

1. Barrierefreie Website

Unsere Website wurde so gestaltet, dass sie den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Dazu gehören:

  • Einfache Navigation: Klare Strukturen und intuitive Bedienung erleichtern die Nutzung.
  • Kompatibilität mit Hilfsmitteln: Die Seite ist für Screenreader und andere unterstützende Technologien optimiert.
  • Textgrößen anpassen: Nutzer können die Schriftgröße individuell anpassen.
  • Alt-Texte für Bilder: Alle Bilder sind mit beschreibenden Texten versehen, um sie auch für sehbeeinträchtigte Menschen verständlich zu machen.

2. Veranstaltungen für alle

Unsere Projekte und Veranstaltungen sind so gestaltet, dass sie von allen Personen besucht und genutzt werden können:

  • Zugänglichkeit vor Ort: Unsere Veranstaltungsräume sind barrierefrei zugänglich.
  • Unterstützungsangebote: Bei Bedarf organisieren wir Übersetzungen in Gebärdensprache oder andere Hilfen.

3. Kommunikation ohne Barrieren

Wir achten darauf, dass unsere Informationen in klarer, verständlicher Sprache formuliert sind. Auf Wunsch stellen wir unsere Inhalte auch in leichter Sprache zur Verfügung.


Ihre Rückmeldung ist wichtig

Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Haben Sie Vorschläge, wie wir unsere Angebote noch inklusiver gestalten können? Wir freuen uns über Ihr Feedback!

Kontakt:
E-Mail: hallo@foerderverein-gsweststadt.de
Telefon: 0751 /


Unser Ziel: Gemeinsam ohne Hürden

Als Förderverein möchten wir sicherstellen, dass alle Menschen – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen – gleichermaßen an unseren Angeboten teilnehmen und von unseren Projekten profitieren können. Gemeinsam bauen wir Brücken für eine inklusive Gemeinschaft.

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